Neue Stellungnahme des Astob zur Baumschutzsatzung

Stand 05.052025

Baumerhalt- und -entwicklungsstrategie der Stadt Oldenburg
Stellungnahme des AStoB
Am 12.September 2024 hat der Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Oldenburg der Verwaltung den Auftrag erteilt, eine Baumerhalt- und -entwicklungsstrategie zu entwickeln. Teil dieses Auftrags ist auch die Erarbeitung einer verbindlichen Regelung zum Schutz und zum Erhalt von Bäumen auf privaten Grundstücken.
Vorausgegangen ist der jetzt geplanten Baumerhalt- und -entwicklungsstrategie der vom Stadtrat 2022 verabschiedete Masterplan „Stadtgrün“. Aus unserer Sicht ist die nunmehr geplante Strategie eine sinnvolle Ergänzung des vorgenannten Plans. Über die Bedeutung des Baumerhalts für das Stadtklima muss man nicht mehr diskutieren. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich die Erarbeitung einer Strategie.
Teil dieser Strategie ist auch eine Baumschutzsatzung, die jetzt im Entwurf von den zuständigen Gremien der Stadt vorgelegt wurde. Gegen Geist und Buchstaben dieser Satzung müssen wir allerdings stärkste Bedenken erheben. Mit einer solchen Satzung werden die Nutzungsberechtigten in Verantwortung genommen für das permanente Wohlergehen der Bäume auf ihren Liegenschaften, verbunden mit einer Strafandrohung, wenn sie die auferlegten Pflichten vernachlässigen. Dies können unsere Mitglieder nur als Bevormundung, wenn nicht sogar Enteignung empfinden!
Die Strategie darf deshalb nur positive Anreize wie Beratung und Förderung beinhalten und keine Verbote und Strafen. Eine bußgeldbewehrte Satzung dient nicht wirklich dem erklärten Ziel, für mehr Klimaschutz zu sorgen, vielmehr wirkt die Satzung dabei eher kontraproduktiv. Wir wehren uns besonders gegen die mit der Überwachung und Durchführung der Satzung einhergehende, völlig aus der Zeit gefallene Bürokratie sowie gegen die erheblichen Kosten, die auf die Grundstückseigentümer zukommen. Diese Satzung ist der sichere Motivationskiller für eine eigentlich gute Absicht.
Viele befürchten schon jetzt zu Recht, dass neue Bäume kaum mehr gepflanzt, bereits bestehende gefällt werden, bevor sie eine kritische Größe erreicht haben. Natürlich ist es ärgerlich, wenn irgendwo ein offensichtlich gesunder Baum gefällt wurde, nur weil er Schatten warf oder im Herbst das Laub störte. Das sollte uns aber nicht dazu verleiten, neue Gängelungen für alle zu schaffen. Es kommt eher darauf an, das Bewusstsein der Menschen für den Schutz und den Erhalt von Natur und Landschaft im Allgemeinen und Bäumen im Besonderen zu schärfen.
Der Masterplan „Stadtgrün“ nennt Privatgärten, Haus- und Vorgärten „… grüne Rückzugsräume … mit einer hohen identitätsstiftenden Wirkung.“ (S. 43). Diese Erkenntnis unterstützen wir ausdrücklich. Ihr ist nur hinzuzufügen, dass man dann auch von Regelungen Abstand nehmen soll, die dieses in Frage stellen.
Stand 05.05.2025

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