Stellungnahme der Astob zur Baumschutzsatzung

Stand 10.10.2024 –
Baumerhalt- und -entwicklungsstrategie der Stadt Oldenburg
Stellungnahme der AStoB
Am 12.September 2024 hat der Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Oldenburg der Verwaltung den Auftrag erteilt, eine Baumerhalt- und -entwicklungsstrategie zu entwickeln. Teil dieses Auftrags ist auch die Erarbeitung einer verbindlichen Regelung zum Schutz und zum Erhalt von Bäumen auf privaten Grundstücken.
Da Einzelheiten der bevorstehenden Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, nimmt die Arbeitsgemeinschaft Stadtoldenburger Bürgervereine aus grundsätzlichen Erwägungen hierzu Stellung:
Vorausgegangen ist der jetzt geplanten Baumerhaltstrategie der vom Stadtrat 2022 verabschiedete Masterplan „Stadtgrün“. Aus unserer Sicht ist die nunmehr geplante Strategie eine sinnvolle Ergänzung des vorgenannten Plans. Über die Bedeutung des Baumerhalts für das Stadtklima muss man nicht mehr diskutieren. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich die Erarbeitung einer Strategie.
Bedenken erheben müssen wir allerdings gegen die beabsichtigte Einführung einer wie auch immer ausgestalteten strafbewehrten Baumschutzsatzung. Mit einer solchen Satzung wird der Grundstückseigentümer oder auch der Nutzungsberechtigte in Verantwortung genommen für das permanente Wohlergehen der Bäume auf seinen Liegenschaften, verbunden mit einer Strafandrohung, wenn er die auferlegten Pflichten vernachlässigt. Dies können unsere Mitglieder nur als Bevormundung, wenn nicht sogar Enteignung empfinden!
Die Strategie darf deshalb nur positive Anreize wie Beratung und Förderung beinhalten und keine Verbote und Strafen. Eine bußgeldbewehrte Satzung dient nicht wirklich dem erklärten Ziel, für mehr Klimaschutz zu sorgen, vielmehr wirkt die Satzung dabei eher kontraproduktiv. Die damit einhergehende Zwanghaftigkeit, verbunden mit einer teuren überbordenden Bürokratie ist der sichere Motivationskiller für eine eigentlich gute Absicht.
Viele befürchten schon jetzt zu Recht, dass neue Bäume kaum mehr gepflanzt, bereits bestehende gefällt werden, bevor sie eine kritische Größe erreicht haben. Natürlich ist es ärgerlich, wenn irgendwo ein offensichtlich gesunder Baum gefällt wurde, nur weil er Schatten warf oder den Besitzer im Herbst das Laub störte. Das sollte uns aber nicht dazu verleiten, durch eine wie auch immer gestaltete Baumschutzsatzung neue kostenpflichtige Bürokratie und neue Streitfälle zu schaffen. Es kommt eher darauf an, das Bewusstsein der Menschen für den Schutz und den Erhalt von Natur und Landschaft im Allgemeinen und Bäumen im Besonderen zu schärfen.
Der Masterplan „Stadtgrün“ nennt Privatgärten, Haus- und Vorgärten „… grüne Rückzugsräume … mit einer hohen identitätsstiftenden Wirkung.“ (S. 43). Diese Erkenntnis unterstützen wir ausdrücklich. Ihr ist nur hinzuzufügen, dass man dann auch von Regelungen Abstand nehmen soll, die dieses in Frage stellen.
Oldenburg im Oktober 2024

pexels photo